Was Ihre Spende bewirkt

Bewegen Sie den Regler mit der Maus um zu sehen, was Ihre Spende für den Naturschutz Fonds bewirken kann.


Ein Stiftungsfonds in Ihrem Namen


Den Verwendungszweck bestimmen Sie

Nachtkerze

Sie möchten einen ganz bestimmten Arbeitsbereich der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und der Naturwacht unterstützen? Dann bietet Ihnen ein Stiftungsfonds die Möglichkeiten dazu. Denn ein Stiftungsfonds ist eine zweckgebundene Zustiftung. Ebenso wie nicht zweckgebundene Zustiftungen erhöhen auch zweckgebundene Zustiftungen das Kapital einer Stiftung.  Mit Zustiftungsbeträgen unter 5.000 Euro kann man die Arbeit der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und die Naturwacht ganz allgemein unterstützen. 



Interessant ist ein eigener Stiftungsfonds, wenn man...

  • ...ein spezielles NaturSchutzFonds Brandenburg Projekt, das einem besonders am Herzen liegt, langfristig fördern möchte.
  • ...an der Idee „Einmal investieren-dauerhaft helfen“ Gefallen findet.
  • ...geringen bürokratischen Aufwand schätzt.
  • ...seine Hilfe mit seinem eigenen Namen verknüpfen möchte
  • ...an stiftungsspezifischen Steuervorteilen interessiert ist.
  • ...einen Betrag von mindestens 5.000 Euro investieren kann.



Das Gründungsverfahren

Die Gründung eines Stiftungsfonds ist einfach und unbürokratisch. Sie erfolgt lediglich per schriftlicher Vereinbarung zwischen der Stiftung Natur Schutz Fonds Brandenburg und dem Stiftungsfondsgründer bzw. Stiftungsfondsgründerin. Als Stiftungsfondsgründerin oder Stiftungsfondsgründer können Sie wählen, ob Sie bestimmte Förderbereiche oder Projekte z.B. unserer Naturwacht, fördern oder unterstützen möchten. Nur im Gegensatz zur Treuhandstiftung, wird kein Vertrag (=Stiftungsgeschäft) geschlossen und keine gemeinsame Satzung erstellt, und es entfällt die Zuweisung einer Steuernummer vom Finanzamt.


Ihre Steuervorteile für Stiftungsfonds

Stiftungsfondsinhaber profitieren von der steuerlichen Begünstigung gemeinnütziger Stiftungen. Innerhalb von zehn Jahren können bis zu einer Million Euro steuerfrei in den Kapitalstock einer gemeinnützigen Stiftung fließen. Außerdem sind zusätzliche Spenden an die Stiftung jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich abzugsfähig.


Warum die Festlegung einer Mindesteinlage sinnvoll ist

Die Stiftung hat die Summe von 5.000 Euro aus gutem Grund als Untergrenze für die Gründung eines Stiftungsfonds festgelegt. Denn aus den Erträgen von einzelnen Stiftungsfonds soll wirklich spürbare Hilfe erzielt werden können.
Die von der Stiftungsfondsgründerin oder vom Stiftungsfondsgründer eingebrachte Summe geht in den Besitz der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg über und wird von ihr nach strengen und konservativen Regeln am Kapitalmarkt angelegt. Das Kapital eines Stiftungsfonds-Gründers bzw. einer Stiftungsfonds-Gründerin bleibt immer erhalten. So fließen Jahr für Jahr die resultierenden Erträge dem speziellem Zweck oder Anliegen für das Sie sich als Stiftungsfondsgründer oder Stiftungsfondsgründerin zuvor entschieden, der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg zu.


Welche Projekte eignen sich für einen Stiftungsfonds

Projekte mit langer Laufzeit wie zum Beispiel die Sicherung und der Erhalt wertvoller Flächen eignen sich hervorragend für die Förderung durch einen Stiftungsfonds.      

Folgende Beispiele veranschaulichen, wie mit den Erträgen von Stiftungsfonds konkret geholfen werden kann und das jährlich. (Bei den Ertragsberechnungen wurde ein Zinssatz von 3% p.a. zugrunde gelegt).

Stiftungsfondsbetrag 10.000 Euro (Erträge 300,00 € p/a)

Flächensicherung: Von den Erträgen können jedes Jahr 6 ha (60.000 m2) wertvoller Fläche gesichert werden.