Was Ihre Spende bewirkt

Bewegen Sie den Regler mit der Maus um zu sehen, was Ihre Spende für den Naturschutz Fonds bewirken kann.


Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen?
Dann helfe ich Ihnen gerne weiter.
Roland Schulz
Sachgebietsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0331 / 97164-810
Fax 0331 / 97164-770
Mail: roland.schulz(at)naturwacht.de


Unterschied von Spenden und Stiften

Schnellüberblick über den Unterschied von Spenden und Stiften

Was ist eine Stiftung?
Was ist eine Spende?
Was ist ein Stiftungsfonds?
Was ist eine Zustiftung?
Was ist eine unselbstständige Stiftung bzw. die Treuhandstiftung?

Was ist eine Stiftung?

Die rechtsfähige Stiftung ist ein mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattetes, verselbstständigtes Vermögen mit einer eigenen durch Satzung geregelten Organisation und Organen, also einem Vorstand und einem Stiftungsrat. Bei einer Stiftung stellt der Stifter/die Stifterin Vermögen zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks zur Verfügung. Dabei ist die Form der Stiftung dann zu wählen, wenn auf Dauer ein mildtätiger oder gemeinnütziger Zweck finanziell gefördert werden soll. Ein besonderes Wesensmerkmal der Stiftung ist deren Beständigkeit, sprich das dauerhafte, von gesellschaftspolitischen Strömungen weitestgehend unabhängige Festhalten an den durch die Satzung vorgegebenen guten Zweck und deren kompetente Verwirklichung. Die Dauerhaftigkeit und Beständigkeit wird zum einen dadurch erreicht, dass die Stiftung keinem Eigentümer, keinen Mitgliedern oder Gesellschaftern, sondern quasi sich selbst gehört: Eine Stiftung ist ein verselbstständigtes Vermögen mit einer ganz bestimmten Zweckbindung. Zum anderen darf das Stiftungskapital grundsätzlich nicht angetastet werden. Nur dessen Erträge dürfen für den Stiftungszweck ausgegeben werden.

Was ist eine Spende?

Unter einer Spende versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung für gemeinnützige Zwecke. Spenden können dabei als Geldspenden, Sachspenden oder auch Zeitspenden z.B. in Form des Ehrenamtes und der Freiwilligenarbeit bei der Naturwacht erfolgen. Eine Spende an die Stiftung NaturschutzFonds  Brandenburg fließt in voller Höhe in die Stiftung selbst ein. Die Spenden werden stets dort eingesetzt, wo Sie am dringendsten benötigt werden. Nach dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung muss die Spende auf Grund steuerrechtlicher Vorgaben unmittelbar (also spätestens im darauffolgenden Jahr) für die satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecksetzungen der Stiftung ausgegeben werden. Der Spender oder die Spenderin kann eine solche Spende im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend machen.

Eine Spende kann aber auch ausdrücklich in der Form einer Zustiftung oder eines Stiftungsfonds erfolgen.
Ist dies der Fall, so gilt das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nicht. Dann darf die Spende als Stiftungskapital erhalten bleiben und muss nicht unmittelbar wieder ausgegeben werden. Außerdem kann der Spender den erhöhten Spendenabzug nach dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen geltend machen. Die für die steuerbegünstigten Stiftungen geltenden Regelungen bestehen für die rechtsfähige, wie auch für die unselbstständige Stiftung gleichermaßen.

Was ist ein Stiftungsfonds

Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um ein vom Stifter für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Dabei wird dieses Vermögen nicht in die Form einer selbstständigen oder rechtlich unselbstständigen Stiftung eingebettet, sondern lediglich als gesondertes Vermögen bei einer anderen Stiftung geführt. Ein Stiftungsfonds stellt die organisatorisch einfachste Form eines für einen bestimmten Zweck hingegebenen Vermögens dar, denn er ist mit keiner eigenständigen Organisation ausgestattet und besitzt keine wirtschaftliche Selbstständigkeit. Der Stiftungsfonds wird rechtlich und steuerlich bei der Empfängerstiftung erfasst; er benötigt also keinen eigenen Freistellungsbescheid des Finanzamts. Das Kapital darf auch hier in der Regel nicht angegriffen werden, allein die Erträge des Stiftungsfonds dürfen verbraucht werden. Ein Stiftungsfonds macht insbesondere dann Sinn, wenn nur ein kleineres Vermögen zur Verfügung steht. Die Errichtung des Fonds bei der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg ist ab 5.000 Euro möglich.

Was ist eine Zustiftung?

Nicht jeder Stiftungswillige muss eine neue Stiftung mit einem eigenen Zweck erfinden. Es gibt auch bewährte Stiftungen, welche den Zweck des Stiftungswilligen bereits abdecken und dabei auf dem jeweiligen Gebiet über reichhaltige Erfahrungen sowie eine gute Organisation verfügen. Mit einer Zustiftung erhält eine vorhandene Stiftung eine Zuwendung, die das Vermögen der Stiftung erhöht. Eine Zustiftung an die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg ist also eine besonders nachhaltige Art der Unterstützung, denn sie wird in vollem Umfang dem Stiftungskapital zugeführt. Allein die laufenden Zinserträge werden für den satzungsgemäßen Stiftungszweck verwendet. Und das Gute daran, durch die jährlichen Zinserträge wiederholt sich die Hilfe jährlich.

Die Treuhandstiftung (auch unselbstständige Stiftung genannt)

Bezogen auf den Zweck, die Dauer und grundsätzlich auch auf das Vermögen, unterscheidet sich eine treuhänderische oder unselbstständige Stiftung nicht von einer rechtsfähigen Stiftung. Auch hierbei handelt es sich um ein vom Stifter zur Verfügung gestelltes Kapital, welches mit einer Satzung ausgestattet wird und dessen Erträge für einen vom Stifter bestimmten Zweck auf Dauer eingesetzt werden sollen. Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung ist die Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung) selbst jedoch nicht rechtsfähig, also keine eigene Rechtsperson. Sie bedarf vielmehr eines rechtsfähigen Trägers (Treuhänder) wie der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, unter dessen Dach sie sich begibt. Eine staatliche Anerkennung ist dabei nicht erforderlich.
Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg  muss als sogenannter Treuhänder das Kapital der unselbstständigen Stiftung getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten und ist gehalten, den vom Stifter oder Stifterin bestimmten Verwendungszweck zu beachten. In der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg ist die Verwaltung einer unselbstständigen Stiftung recht unkompliziert, denn in diesem Fall kann auf die bereits vorhandenen Strukturen in der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg zurückgegriffen werden.
Nach außen wird eine unselbstständige Stiftung durch den Treuhänder vertreten. Dennoch ist sie sehr selbstständig, denn der Stifter alleine bestimmt den Zweck der Stiftung, die Verwendung der Stiftungsmittel und den Namen der von ihm gegründeten Stiftung.
Eine unselbstständige Stiftung eignet sich besonders bei kleineren Vermögen, da ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital zur Gründung nicht vorgeschrieben ist. In der Regel macht die Gründung einer rechtlich unselbstständigen Stiftung jedoch erst ab einem Vermögen von 25.000,-- € Sinn.